Funktionen:
ecocms bietet Connectoren rund um das ecoDMS Archivsystem.
Mit den Connectoren ist ein manueller oder automatisierter Import und Export der ecoDMS Daten in und aus Drittanwendungen möglich. Die Connectoren sind größtenteils frei konfigurierbar und an die individuellen Bedürfnisse anpassbar.
Mit dem Importmodul können Dokumente ins Archiv importiert und direkt klassifiziert werden.
Anwendungsfälle sind zum Beispiel Warenwirschafts- und Fakturierungsprogramme um Ausgangsrechnungen zu archivieren.
Mit dem Exportmodul können die Daten von archvierten Dokumenten in eine Buchungsliste exportiert werden.
Anwendungsfälle sind die Übergabe von Rechnungsdaten an ein Buchhaltungsprogramm insbesondere an Datev (ASCII-Import). Des weiteren liegt dem Paket ein Programm bei, dass es ermöglicht aus Datev mithilfe einer Tastenkombination ein ecoDMS-Dokument anzuzeigen.
Darüber hinaus können Dokumente aus dem Archiv exportiert werden. Entweder aus einer Ordnerstruktur oder nach Datum.
Weitere Informationen sind auf der Seite www.ecocms.de zu finden.
Voraussetzungen:
Ein aktuelles Windows Arbeitsplatz- oder Server Betriebsystem.
Ein installierter ecoDMS Standard oder ecoDMS One Client
Für jedes importierte bzw. exportierte Dokument wird ein so genannter API-Call (AC) des ecoDMS Systems verbraucht.
In der Standardlizenz sind pro lizensierter Benutzer 10 (AC) pro Monat frei, um die Funktion zu testen.
Um für den Produktionsbetrieb unbegrenzt API-Calls zu erhalten, muss eine ecoDMS ONE Lizenz erworben werden.
Vertragsbedingungen bei der Miete von Software der Intellekta GmbH
§1 Leistungsumfang
Diese Bedingungen gelten für alle von der Intellekta GmbH gemieteten ecocms Lizenzen.
§2 Softwaremiete
Für jede Lizenz, wird bei der Miete dieser Softwaremietvertrag, im weiteren Vertrag genannt, zwischen dem Endkunden, im weiteren Kunde genannt, und der Intellekta GmbH, im weiteren Intellekta genannt, geschlossen.
§3 Vertragslaufzeit, Rechnungsstellung, Laufzeit, Kündigung und Anpassung
Die Vertragslaufzeit rcihtet sich nach der Rechnungsstellung, die mit dem Kunden vereinbart wird.
a) Ein Monat (monatliche Rechnung)
b) Ein Quartal (vierteljährliche Rechnung)
c) Ein Kalenderjahr (jährliche Rechnung)
Die erste Rechnung erfolgt zum Vertragsabschluss für einen Monat, bzw. für die Anzahl der Monate bis Quartalsende, oder bis Ende des Kalenderjahres.
Der Vertrag wird für mindestens 1 Kalender-Monat geschlossen und verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, ein Quartal, ein Kalenderjahr, je nach Vertragslaufzeit.
Die Kündingungsfristen richten sich entsprechend nach der Vertragslaufzeit 10 Tage zum Monatsende, Quartalsende und Kalenderjahresende.
Bei Bedarf können vom Kunden die Anzahl der Lizenzen angepasst werden. (erweitert oder verringert).
Für jede Erweiterung wird ein neuer Vertrag mit der entsprechenden Rechnungsstellung geschlossen.
Die Kündigung einzelnener Lizenzen sind entsprechend 10 Tage zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit möglich.
Nach Ablauf des Vertrags dürfen die ecocms Schnittstellen nicht weiter verwendet werden.
§4 Mietlizenzgebühren
Die monatliche Miete wird bei Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und der Intellekta vereinbart.
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gilt für das aktuelle Kalenderjahr der jeweils im Shop angegebene Mietpreis.
Über Preisänderungen für das Folgejahr wird der Kunde 2 Monate vor dem 1.1. informiert.
Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich oder einmal pro Quartal und wird zwischen dem Kunden und der Intellekta vereinbart.
Der Kunde erhält die erste Rechnung für die monatliche Miete zu dem Zeitpunkt, an dem die Mietlizenz bestellt wurde.
Danach jeweils zum 1. eines Monats oder zum 1. Tag im Quartal.
§5 Leistungen der Intellekta
Die Intellekta stellt dem Kunden innerhalb der Vertragslaufzeit und bei Bedarf, alle Updates zur Verfügung.
Als ecocms Kunde erhalten Sie diese Upgrades automatisch von uns. Bitte laden Sie es auf keinen Fall selbst von unserer Webseite.
Sobald alle Updates für eine neue Version abgeschlossen sind, werden Sie das Upgrade für ecocms von uns erhalten.
Sie werden automatisch von uns benachrichtigt, sobald Ihnen das Release zur Verfügung steht.
Die Installation der Software und der Updates erfolgt in der Regel gegen Berechnung nach Aufwand, sofern nicht gesondert etwas anderes zwischen der Intellekta und dem Kunden vereinbart wurde.
§6 Lizenzrecht
Für alle Intellekta-Softwareprogramme, gelten die Lizenz-Richtlinien und Bestimmungen der Intellekta GmbH.
§7 Gesamter Vertrag
Bestandteil dieses Vertrages sind die AGB und ADB der Intellekta GmbH.